Wenn Sie die Stiftung Senevita unterstützen möchten, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen.
Wenn Sie die Stiftung Senevita bereits heute unterstützen möchten, ist Ihre Spende – ob gross oder klein – herzlich willkommen (Kontonummer). Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch einen Einzahlungsschein zu (Kontakt). Aufgrund der Steuerbefreiung der Stiftung durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern können Zuwendungen und Spenden in der Steuererklärung als Abzug geltend gemacht werden. Jede Spendeverdankung dient also als Steuerbeleg.
Das Testament ist eine Möglichkeit, sich mit dem Leben nach dem eigenen Tod auseinander zu setzen und für die Zukunft zu gestalten. Es gibt zwei Arten von Testamenten.
Neben dem Testament gibt es die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschliessen. Mit einem Erbvertrag kann die Erbfolge individuell geregelt werden. Das so genannte Pflichtteilsrecht wird damit ausser Kraft gesetzt. Deshalb müssen alle betroffenen Personen (auch allenfalls Enterbte) ihr Einverständnis zu diesem Vertrag geben. Der Erbvertrag muss von einem Notar oder einer Notarin öffentlich beurkundet werden.
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