Ihre Anliegen sind uns wichtig: Beschwerderecht.

Rückmeldungen helfen uns, die hohe Qualität des Senevita-Angebots weiterzuentwickeln sowie auf kritische Punkte zu reagieren. Deshalb freuen wir uns über Rückmeldungen und nehmen sie ernst. Je nach Anliegen empfehlen wir, es auf der passenden Stufe anzubringen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.

Die Senevita-Bewohnenden haben das Recht, sich formlos über eine unangemessene Behandlung zu beschweren. Können sie dieses Recht nicht selbst wahrnehmen, steht es ihren Angehörigen oder den mit der gesetzlichen Vertretung betrauten Personen zu. Das Beschwerderecht ist in den AGB der Pensions- und Pflegeverträge der Senevita AG schriftlich verankert.

Die fünf Beschwerdestufen

Stufe 1: Thema direkt vor bei den zuständigen Personen ansprechen

Themen und Anliegen sollen möglichst mit den zuständigen Personen vor Ort besprochen werden. Dies beispielsweise bei Beanstandungen oder Verbesserungsvorschlägen die die Pflege, die Gastronomie oder den Hausdienst betreffen. Auch die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Senevita-Standortes darf direkt angesprochen werden.

Stufe 2: Interne Beschwerdestellen nutzen am Hauptsitz in Muri b. Bern

Bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen vor Ort kann das Thema dem Senevita-Hauptsitz gemeldet werden: (info@senevita.ch). In diesem Fall kümmern sich die zuständigen Regionalleiterinnen und Regionalleiter oder eine Person vom Hauptsitz darum.

Stufe 3: Sich bei einer externen Beratungs- und Ombudsstelle melden

Unabhängige externe Beratungs- und Ombudsstellen beraten oder begleiten. Sie unterstützen bei Fragen und Konflikten und vermitteln bei Bedarf zwischen den Beteiligten. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.

Stufe 4: Kantonale Beschwerdestellen involvieren

Eine weitere Möglichkeit ist, die zuständige Stelle im Kanton zu kontaktieren Diese prüfen Beschwerden und ordnen allenfalls Massnahmen an. Meistens ist dazur eine schriftliche Be-schwerdeeingabe erforderlich. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.

Stufe 5: KESB einbeziehen oder rechtliche Schritte einleiten

Hilfs- oder schutzbedürftige Personen können sich an die Kindes- und Erwachsenenschutz-behörde (KESB) wenden. Sie prüft die Meldung und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind. Bei nachweisbaren schweren Verfehlungen können zudem strafrechtliche Massnah-men ergriffen werden, um den Schutz des Bewohnenden sicherzustellen.

Überregionale Beratungs- und Ombudsstelle

Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA

Geschäftsstelle
Flurstrasse 30
8048 Zürich

Telefon 044 451 92 91
info@uba.ch
www.uba.ch
www.alterohnegewalt.ch

Direkte Anlaufstelle für Beschwerdemeldende:
Telefon 0848 00 13 13
Telefon 058 450 60 60

Kantonale Beschwerdestellen

Kanton Appenzell Innerrhoden AI

OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen

Tel. 071 220 33 73
Email info@osab.ch

Kanton Appenzell Ausserrhoden

OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen

Tel. 071 220 33 73
Email info@osab.ch

Kanton Bern

Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
Stiftung Bernische Ombudsstelle
Bümplizstrasse 128
3018 Bern 031 372 27 27
info@ombudsstellebern.ch

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Abteilung Aufsicht und Bewilligung
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
031 636 98 98
info.aufsicht.ga@be.ch

Kanton Basel-Stadt

In Basel-Stadt stehen den Pflegeheimen gemäss Rahmenvertrag zwei Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
Malzgasse 30
4001 Basel

Tel: 061 205 32 42
E-Mail: aufsichtqualitaet.baselstadt@hin.ch
Webseite: https://www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/patientenrechte-und-beschwerden

Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex
Rümelinsplatz 14
Postfach
4001 Basel

Tel: 061 269 80 98
E-Mail: kontaktombudsstelle-alter.ch

Website: https://ombudsstelle-alter.ch/bs/

Kanton Freiburg

Für Beschwerden zum Pflegeniveau:

Expertenkommission betreffend Beschwerden zum Pflegeniveau
Kantonsarztamt
Route de Villars 101
1752 Villars-sur-Glâne

T +41 26 305 79 80

Seine Rechte als Patient oder Patientin kennen | Staat Freiburg


Für Zwangsmassnahmen/Einschränkung der Bewegungsfreiheit:

Friedensgericht als Rekursorgan. Kontakt siehe: Gerichtsbehörden - Friedensgerichte | Staat Freiburg

Für alle anderen Beschwerden zu Bewohnendenrechten und Misshandlung:

Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte
Chemin des Mazots 2
1700 Freiburg

Kanton St. Gallen

OSAB Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen 

Tel. 071 220 33 73
Email info@osab.ch

Kanton Uri

Kanton Uri
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Amt für Gesundheit
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Telefon: +41 41 875 2430

E-Mail: afg@ur.ch

Internet: www.ur.ch/afg

Kanton Zug

Amt für Gesundheit

Aegeristrasse 56
6300 Zug

+41 41 594 39 39

gesund@zg.ch

https://zg.ch/de/gesundheitsdirektion