Ihre Anliegen sind uns wichtig: Beschwerderecht.
Rückmeldungen helfen uns, die hohe Qualität des Senevita-Angebots weiterzuentwickeln sowie auf kritische Punkte zu reagieren. Deshalb freuen wir uns über Rückmeldungen und nehmen sie ernst. Je nach Anliegen empfehlen wir, es auf der passenden Stufe anzubringen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.
Die Senevita-Bewohnenden haben das Recht, sich formlos über eine unangemessene Behandlung zu beschweren. Können sie dieses Recht nicht selbst wahrnehmen, steht es ihren Angehörigen oder den mit der gesetzlichen Vertretung betrauten Personen zu. Das Beschwerderecht ist in den AGB der Pensions- und Pflegeverträge der Senevita AG schriftlich verankert.
Die fünf Beschwerdestufen
Stufe 1: Thema direkt vor bei den zuständigen Personen ansprechen
Themen und Anliegen sollen möglichst mit den zuständigen Personen vor Ort besprochen werden. Dies beispielsweise bei Beanstandungen oder Verbesserungsvorschlägen die die Pflege, die Gastronomie oder den Hausdienst betreffen. Auch die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Senevita-Standortes darf direkt angesprochen werden.
Stufe 2: Interne Beschwerdestellen nutzen am Hauptsitz in Muri b. Bern
Bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen vor Ort kann das Thema dem Senevita-Hauptsitz gemeldet werden: (info@senevita.ch). In diesem Fall kümmern sich die zuständigen Regionalleiterinnen und Regionalleiter oder eine Person vom Hauptsitz darum.
Stufe 3: Sich bei einer externen Beratungs- und Ombudsstelle melden
Unabhängige externe Beratungs- und Ombudsstellen beraten oder begleiten. Sie unterstützen bei Fragen und Konflikten und vermitteln bei Bedarf zwischen den Beteiligten. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.
Stufe 4: Kantonale Beschwerdestellen involvieren
Eine weitere Möglichkeit ist, die zuständige Stelle im Kanton zu kontaktieren Diese prüfen Beschwerden und ordnen allenfalls Massnahmen an. Meistens ist dazur eine schriftliche Be-schwerdeeingabe erforderlich. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.
Stufe 5: KESB einbeziehen oder rechtliche Schritte einleiten
Hilfs- oder schutzbedürftige Personen können sich an die Kindes- und Erwachsenenschutz-behörde (KESB) wenden. Sie prüft die Meldung und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind. Bei nachweisbaren schweren Verfehlungen können zudem strafrechtliche Massnah-men ergriffen werden, um den Schutz des Bewohnenden sicherzustellen.
Überregionale Beratungs- und Ombudsstelle
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA
Geschäftsstelle
Flurstrasse 30
8048 Zürich
Telefon 044 451 92 91
info@uba.ch
www.uba.ch
www.alterohnegewalt.ch
Direkte Anlaufstelle für Beschwerdemeldende:
Telefon 0848 00 13 13
Telefon 058 450 60 60
Kantonale Beschwerdestellen
Kanton Appenzell Innerrhoden AI
OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen
Tel. 071 220 33 73
Email info@osab.ch
Kanton Appenzell Ausserrhoden
OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen
Tel. 071 220 33 73
Email info@osab.ch
Kanton Bern
Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
Stiftung Bernische Ombudsstelle
Bümplizstrasse 128
3018 Bern
031 372 27 27
info@ombudsstellebern.ch
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Abteilung Aufsicht und Bewilligung
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
031 636 98 98
info.aufsicht.ga@be.ch
Kanton Basel-Stadt
In Basel-Stadt stehen den Pflegeheimen gemäss Rahmenvertrag zwei Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
Malzgasse 30
4001 Basel
Tel: 061 205 32 42
E-Mail: aufsichtqualitaet.baselstadt@hin.ch
Webseite: https://www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/patientenrechte-und-beschwerden
Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex
Rümelinsplatz 14
Postfach
4001 Basel
Tel: 061 269 80 98
E-Mail: kontaktombudsstelle-alter.ch
Website: https://ombudsstelle-alter.ch/bs/
Kanton Freiburg
Für Beschwerden zum Pflegeniveau:
Expertenkommission betreffend Beschwerden zum
Pflegeniveau
Kantonsarztamt
Route de Villars 101
1752 Villars-sur-Glâne
T +41 26 305 79 80
Seine Rechte als Patient oder Patientin kennen | Staat Freiburg
Für Zwangsmassnahmen/Einschränkung der Bewegungsfreiheit:
Friedensgericht als Rekursorgan. Kontakt siehe: Gerichtsbehörden - Friedensgerichte | Staat Freiburg
Für alle anderen Beschwerden zu Bewohnendenrechten und Misshandlung:
Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte
Chemin des Mazots 2
1700 Freiburg
Kanton St. Gallen
OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen
Tel. 071 220 33 73
Email info@osab.ch
Kanton Uri
Kanton
Uri
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Amt für Gesundheit
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Telefon: +41 41 875 2430
E-Mail: afg@ur.ch
Internet: www.ur.ch/afg
Kanton Zug
Amt für Gesundheit
Aegeristrasse
56
6300 Zug
