Ihre Anliegen sind uns wichtig: Beschwerderecht.
Rückmeldungen helfen uns, die hohe Qualität des Senevita-Angebots weiterzuentwickeln sowie auf kritische Punkte zu reagieren. Deshalb freuen wir uns über Rückmeldungen und nehmen sie ernst. Je nach Anliegen empfehlen wir, dieses auf der passenden Stufe anzubringen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.
Die Senevita-Bewohnenden haben das Recht, sich formlos über eine unangemessene Behandlung zu beschweren. Können sie dieses Recht nicht selbst wahrnehmen, steht es ihren Angehörigen oder den mit der gesetzlichen Vertretung betrauten Personen zu. Das Beschwerderecht ist in den AGB der Pensions- und Pflegeverträge der Senevita AG schriftlich verankert.
Die fünf Beschwerdestufen
Stufe 1: Thema direkt mit den zuständigen Personen besprechen.
Themen und Anliegen sollen möglichst mit den zuständigen Personen vor Ort besprochen werden. Dies beispielsweise bei Beanstandungen oder Verbesserungsvorschlägen, die die Pflege, die Gastronomie oder den Hausdienst betreffen. Auch die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Senevita-Standortes darf direkt angesprochen werden.
Stufe 2: Interne Beschwerdestellen am Hauptsitz nutzen
Kann ein Anliegen vor Ort nicht zufriedenstellend geklärt werden, kann das Thema dem Senevita Hauptsitz in Muri bei Bern gemeldet werden: info@senevita.ch. In diesem Fall kümmern sich die zuständigen Regionalleiterinnen und Regionalleiter oder eine Person vom Hauptsitz darum.
Stufe 3: Sich bei einer Beratungs- oder Ombudsstelle melden
Unabhängige externe Beratungs- und Ombudsstellen beraten oder begleiten Betroffene. Sie unterstützen bei Fragen und Konflikten und vermitteln bei Bedarf zwischen den Beteiligten. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.
Stufe 4: Kantonale Beschwerdestellen involvieren
Eine weitere Möglichkeit ist, die zuständige Stelle im Kanton zu kontaktieren. Diese prüft Beschwerden. Meistens ist dazu eine schriftliche Beschwerdeeingabe erforderlich. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.
Stufe 5: KESB einbeziehen
Hilfs- oder schutzbedürftige Personen können sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Sie prüft die Meldung und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind.
Überregionale Beratungs- und Ombudsstellen
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA
Geschäftsstelle
Flurstrasse 30
8048 Zürich
Tel: 044 451 92 91
E-Mail: info@uba.ch
www.uba.ch
www.alterohnegewalt.ch
Direkte Anlaufstelle für Beschwerdemeldende:
Tel: 0848 00 13 13
Tel: 058 450 60 60
Schweizerische Patientenorganisation SPO
SPO
Schweiz (Geschäftsstelle)
Nordstrasse
31
8006 Zürich
Tel: 044 252 54 22
E-Mail: info@spo.ch
www.spo.ch/
Pro Senectute
Pro Senectute verfügt über eine Gesamtorganisation mit der Geschäftsstelle in Zürich sowie über kantonale und interkantonale Organisationen. Auf der Website www.prosenectute.ch sind die Kontakte zu diesen Stellen aufgelistet.
Pro Senectute Schweiz
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich
Tel: 044 283 89 89
E-Mail: info@prosenectute.ch
Infoline 058 591 15 15
Dachverband Schweizerischer Patientenstellen
Auf der Website sind die Kontakte zu kantonalen und interkantonalen
Patientenstellen zu finden.
Dachverband Schweizerischer Patientenstellen
Postgebäude Schaffhauserplatz
Hofwiesenstrasse 3
Postfach
8042 Zürich
Tel: 044 361 92 56
E-Mail: dvsp@patientenstelle.ch
www.patientenstelle.ch/
Kantonale Beschwerdestellen
Kanton Appenzell Innerrhoden AI
OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen
Tel: 071 220 33 73
E-Mail: info@osab.ch
Kanton Appenzell Ausserrhoden
OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen
Tel: 071 220 33 73
E-Mail: info@osab.ch
Kanton Basel Landschaft
Beschwerden, die die gesundheitspolizeiliche Aufsicht betreffen (mangelhafte Pflege oder Gefährdung der Bewohnenden)
Kantonsärztlicher
Dienst
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Tel: 061 552 90 00
E-Mail: kantonsarzt@bl.ch
/ kantonsarzt-bl@hin.ch (vertrauliche Daten)
Für Anliegen betreffend Meinungsverschiedenheiten
Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und
Spitex
Rümelinsplatz 14
4001 Basel
Tel: 061 269 80
96
E-Mail: bl@ombudsstelle-alter.ch
ombudsstelle-alter.ch/bl-2/
Kanton Basel-Stadt
In Basel-Stadt stehen den Pflegeheimen gemäss Rahmenvertrag zwei Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
Malzgasse 30
4001 Basel
Tel: 061 205 32 42
E-Mail: aufsichtqualitaet.baselstadt@hin.ch
www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/patientenrechte-und-beschwerden
Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex
Rümelinsplatz 14
Postfach
4001 Basel
Tel: 061 269 80 98
E-Mail: kontakt@ombudsstelle-alter.ch
ombudsstelle-alter.ch/bs/
Kanton Bern
Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
Stiftung Bernische Ombudsstelle
Bümplizstrasse 128
3018 Bern
Tel: 031 372 27 27
E-Mail: info@ombudsstellebern.ch
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Abteilung Aufsicht und Bewilligung
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel: 031 636 98 98
E-Mail: info.aufsicht.ga@be.ch
Kanton Freiburg
Für Beschwerden zum Pflegeniveau:
Expertenkommission betreffend Beschwerden zum
Pflegeniveau
Kantonsarztamt
Route de Villars 101
1752 Villars-sur-Glâne
Tel: 026 305 79 80
www.fr.ch/de/gesundheit/gesundheitsfoerderung-und-praevention/seine-rechte-als-patient-oder-patientin-kennen
Für Zwangsmassnahmen/Einschränkung der Bewegungsfreiheit:
Friedensgericht als Rekursorgan. Kontakt siehe: www.fr.ch/de/staat-und-recht/justiz/gerichtsbehoerden-friedensgerichte
Für alle anderen Beschwerden zu Bewohnendenrechte und
Misshandlung:
Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte
Chemin des Mazots 2
1700 Freiburg
Kanton St. Gallen
OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen
Tel: 071 220 33 73
E-Mail: info@osab.ch
Kanton Uri
Kanton
Uri
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Amt für Gesundheit
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel: 041 875 2430
E-Mail: afg@ur.ch
www.ur.ch/afg
Kanton Zug
Amt für Gesundheit
Aegeristrasse
56
6300 Zug
Tel: 041 594 39 39
E-Mail: gesund@zg.ch
zg.ch/de/gesundheitsdirektion
Kanton Zürich
Pflegeinstitutionen (Spitex-Organisationen und Pflegeheime) werden erstinstanzlich vom jeweiligen Bezirksrat beaufsichtigt
www.zh.ch/de/direktion-der-justiz-und-des-innern/statthalteraemter-bezirksratskanzleien.html
Das Amt für Gesundheit übt in diesem Bereich die Oberaufsicht aus
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Amt für Gesundheit
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
Tel: 043 259 51 00
E-Mail: afg@gd.zh.ch
www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit.html
Weitere Angaben zu Anlaufstellen im Kanton Zürich
www.zh.ch/de/gesundheit/anlaufstellen-gesundheitswesen/patientinnen-patienten-angehoerige.html
