Ihre Anliegen sind uns wichtig: Beschwerderecht.

Rückmeldungen helfen uns, die hohe Qualität des Senevita-Angebots weiterzuentwickeln sowie auf kritische Punkte zu reagieren. Deshalb freuen wir uns über Rückmeldungen und nehmen sie ernst. Je nach Anliegen empfehlen wir, dieses auf der passenden Stufe anzubringen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.

Die Senevita-Bewohnenden haben das Recht, sich formlos über eine unangemessene Behandlung zu beschweren. Können sie dieses Recht nicht selbst wahrnehmen, steht es ihren Angehörigen oder den mit der gesetzlichen Vertretung betrauten Personen zu. Das Beschwerderecht ist in den AGB der Pensions- und Pflegeverträge der Senevita AG schriftlich verankert.

Die fünf Beschwerdestufen

Stufe 1: Thema direkt mit den zuständigen Personen besprechen.

Themen und Anliegen sollen möglichst mit den zuständigen Personen vor Ort besprochen werden. Dies beispielsweise bei Beanstandungen oder Verbesserungsvorschlägen, die die Pflege, die Gastronomie oder den Hausdienst betreffen. Auch die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Senevita-Standortes darf direkt angesprochen werden.

Stufe 2: Interne Beschwerdestellen am Hauptsitz nutzen

Kann ein Anliegen vor Ort nicht zufriedenstellend geklärt werden, kann das Thema dem Senevita Hauptsitz in Muri bei Bern gemeldet werden: info@senevita.ch. In diesem Fall kümmern sich die zuständigen Regionalleiterinnen und Regionalleiter oder eine Person vom Hauptsitz darum.

Stufe 3: Sich bei einer Beratungs- oder Ombudsstelle melden

Unabhängige externe Beratungs- und Ombudsstellen beraten oder begleiten Betroffene. Sie unterstützen bei Fragen und Konflikten und vermitteln bei Bedarf zwischen den Beteiligten. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.

Stufe 4: Kantonale Beschwerdestellen involvieren

Eine weitere Möglichkeit ist, die zuständige Stelle im Kanton zu kontaktieren. Diese prüft Beschwerden. Meistens ist dazu eine schriftliche Beschwerdeeingabe erforderlich. Die Kontakte sind weiter unten aufgeführt.

Stufe 5: KESB einbeziehen

Hilfs- oder schutzbedürftige Personen können sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Sie prüft die Meldung und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind.

Überregionale Beratungs- und Ombudsstellen

Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA

Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA
Geschäftsstelle
Flurstrasse 30
8048 Zürich

Tel: 044 451 92 91
E-Mail: info@uba.ch
www.uba.ch
www.alterohnegewalt.ch

Direkte Anlaufstelle für Beschwerdemeldende:
Tel: 0848 00 13 13
Tel: 058 450 60 60

Schweizerische Patientenorganisation SPO

SPO Schweiz (Geschäftsstelle)
Nordstrasse 31
8006 Zürich

Tel: 044 252 54 22
E-Mail: info@spo.ch
www.spo.ch/

Pro Senectute

Pro Senectute verfügt über eine Gesamtorganisation mit der Geschäftsstelle in Zürich sowie über kantonale und interkantonale Organisationen. Auf der Website www.prosenectute.ch sind die Kontakte zu diesen Stellen aufgelistet.


Pro Senectute Schweiz
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich

Tel: 044 283 89 89
E-Mail: info@prosenectute.ch

Infoline 058 591 15 15

Dachverband Schweizerischer Patientenstellen

Auf der Website sind die Kontakte zu kantonalen und interkantonalen Patientenstellen zu finden.

Dachverband Schweizerischer Patientenstellen
Postgebäude Schaffhauserplatz
Hofwiesenstrasse 3
Postfach
8042 Zürich

Tel: 044 361 92 56
E-Mail: dvsp@patientenstelle.ch
www.patientenstelle.ch/

Kantonale Beschwerdestellen

Kanton Appenzell Innerrhoden AI

OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen

Tel: 071 220 33 73
E-Mail: info@osab.ch

Kanton Appenzell Ausserrhoden

OSAB
Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen

Tel: 071 220 33 73
E-Mail: info@osab.ch

Kanton Basel Landschaft

Beschwerden, die die gesundheitspolizeiliche Aufsicht betreffen (mangelhafte Pflege oder Gefährdung der Bewohnenden)

Kantonsärztlicher Dienst
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal

Tel: 061 552 90 00
E-Mail: kantonsarzt@bl.ch / kantonsarzt-bl@hin.ch (vertrauliche Daten)

www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsaerztlicher-dienst/kontakte

Für Anliegen betreffend Meinungsverschiedenheiten

Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex
Rümelinsplatz 14
4001 Basel

Tel: 061 269 80 96
E-Mail: bl@ombudsstelle-alter.ch
ombudsstelle-alter.ch/bl-2/

Kanton Basel-Stadt

In Basel-Stadt stehen den Pflegeheimen gemäss Rahmenvertrag zwei Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
Malzgasse 30
4001 Basel

Tel: 061 205 32 42
E-Mail: aufsichtqualitaet.baselstadt@hin.ch
www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/patientenrechte-und-beschwerden

Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex
Rümelinsplatz 14
Postfach
4001 Basel

Tel: 061 269 80 98
E-Mail: kontakt@ombudsstelle-alter.ch
ombudsstelle-alter.ch/bs/

Kanton Bern

Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
Stiftung Bernische Ombudsstelle
Bümplizstrasse 128
3018 Bern
Tel: 031 372 27 27
E-Mail: info@ombudsstellebern.ch

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Abteilung Aufsicht und Bewilligung
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel: 031 636 98 98
E-Mail: info.aufsicht.ga@be.ch

Kanton Freiburg

Für Beschwerden zum Pflegeniveau:

Expertenkommission betreffend Beschwerden zum Pflegeniveau
Kantonsarztamt
Route de Villars 101
1752 Villars-sur-Glâne

Tel: 026 305 79 80
www.fr.ch/de/gesundheit/gesundheitsfoerderung-und-praevention/seine-rechte-als-patient-oder-patientin-kennen


Für Zwangsmassnahmen/Einschränkung der Bewegungsfreiheit:

Friedensgericht als Rekursorgan. Kontakt siehe: www.fr.ch/de/staat-und-recht/justiz/gerichtsbehoerden-friedensgerichte


Für alle anderen Beschwerden zu Bewohnendenrechte und Misshandlung:

Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte
Chemin des Mazots 2
1700 Freiburg

Kanton St. Gallen

OSAB Ombudsstelle Alter und Behinderung Kantone SG-AR-AI
Schützengasse 6
9000 St.Gallen 

Tel: 071 220 33 73
E-Mail: info@osab.ch

Kanton Uri

Kanton Uri
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Amt für Gesundheit
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
​
Tel: 041 875 2430
E-Mail: afg@ur.ch
www.ur.ch/afg

Kanton Zug

Amt für Gesundheit

Aegeristrasse 56
6300 Zug

Tel: 041 594 39 39
E-Mail: gesund@zg.ch
zg.ch/de/gesundheitsdirektion

Kanton Zürich

Pflegeinstitutionen (Spitex-Organisationen und Pflegeheime) werden erstinstanzlich vom jeweiligen Bezirksrat beaufsichtigt

www.zh.ch/de/direktion-der-justiz-und-des-innern/statthalteraemter-bezirksratskanzleien.html

Das Amt für Gesundheit übt in diesem Bereich die Oberaufsicht aus

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Amt für Gesundheit
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich

Tel: 043 259 51 00
E-Mail: afg@gd.zh.ch
www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit.html

Weitere Angaben zu Anlaufstellen im Kanton Zürich

www.zh.ch/de/gesundheit/anlaufstellen-gesundheitswesen/patientinnen-patienten-angehoerige.html